Stand: 01. Januar 2020
Gültig bis: nächste Aktualisierung oder Veröffentlichung

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage aller aktuellen und zukünftigen Vertragsverhältnisse. Weiterhin gelten Sie für alle damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der KoDi Veranstaltungstechnik GmbH (nachfolgend Gesellschaft genannt) und ihren Vertragspartnern, die Sach- und/oder Dienstleistungen der Gesellschaft in Anspruch nehmen (nachfolgend Kunde genannt). Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen seitens des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

Für alle vermieteten oder überlassenen Geräte bleibt die Gesellschaft uneingeschränkt Eigentümerin. Weiterverkauf, Sicherstellung, Verpfändung oder sonstige Einbehaltungen sind nicht zulässig.

Der Kunde ist verpflichtet, die Gesellschaft mittels Zusendung aller Unterlagen unverzüglich zu informieren, wenn während der Vertragslaufzeit die überlassenen Geräte dennoch gepfändet oder anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Kunde trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Einbehaltungen Dritter erforderlich sind.

Der Kunde ist weder zu einer Untervermietung noch zur weiteren Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt. Das heißt, dass alle Geräte nur für im Vertrag genannten Zwecke, Veranstaltungen oder Zeiträume genutzt werden dürfen. Nutzt ein Kunde die ihm überlassene Technik zur Untervermietung, so ist diese Vereinbarung schriftlich im Vertrag festgehalten.

Vertragsgegenstand und Laufzeit/Mietzeit sind in einer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich festgelegt. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit/Mietzeit ist nur im beiderseitigen Einvernehmen zulässig und muss rechtzeitig vor Beendigung der Laufzeit/Mietzeit durch eine Auftragsbestätigung festgehalten werden.

Die Abholung der Geräte und Materialien hat zu dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Holt der Kunde Geräte zum vereinbarten Zeitpunkt nicht ab, befindet er sich in Annahmeverzug. Es bedarf keiner gesonderten Aufforderung der Gesellschaft zur Abholung.

Werden Geräte nicht abgeholt, sondern im Rahmen einer Veranstaltung durch die Gesellschaft installiert bzw. aufgebaut, haben alle genannten Punkte in Bezug auf die Abholung und Rücklieferung von Geräten keine Gültigkeit, da in diesem Fall die Gesellschaft die Abholung und Rücklieferung übernimmt.

Die Leistungserfüllung der Gesellschaft umfasst die in der Auftragsbestätigung angegebene Leistung und beginnt/endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Sollten einzelne Geräte während des Zeitraums der Leistungserbringung ausfallen, so ist die Gesellschaft zunächst dazu berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung durchzuführen.

Sollte dies durch die Gesellschaft nicht möglich sein, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Weitergehende Schadensersatzansprüche seitens des Kunden sind in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Angebote der Gesellschaft sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden sowie die Auftragsbestätigung durch die Gesellschaft bedürfen der schriftlichen Form sowie Leistung einer Unterschrift durch den Kunden.

Eine unterschriebene Auftragsbestätigung ist durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt an die Gesellschaft zurückzusenden. Verstreicht die genannte Frist, ist die Gesellschaft nicht mehr an die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen gebunden.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die Überlassung der Geräte von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig zu machen. Die Gesellschaft leistet Gewähr dafür, dass die überlassenen Geräte und Materialien funktionstüchtig sind.

Der Kunde ist verpflichtet, sich bei Übernahme der überlassenen Geräte von deren Vollständigkeit sowie Funktionalität zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.

Sind Geräte nicht funktionsfähig, so ist der Gesellschaft Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben oder andere, gleichwertige Geräte und Materialien zur Verfügung zu stellen. Die Gesellschaft haftet im Falle einer Funktionsuntüchtigkeit von Geräten nicht für Folgeschäden. Die Geräte sind pfleglich zu behandeln. Der vertragswidrige Gebrauch der Geräte berechtigt die Gesellschaft zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Vertrages.

Die Gesellschaft haftet nicht bei Vermietung von Geräten für entstandene Schäden an Gebäuden, in Räumlichkeiten oder an Personen, durch einen unsachgemäßen und unqualifizierten Einsatz.

Die Geräte sind nach Vertragsablauf zurückzugeben, und zwar in dem Zustand, in welchem sie der Kunde erhalten hat. Die Annahme/Abholung der Geräte durch die Gesellschaft erfolgt nur unter dem Vorbehalt der nachträglichen Prüfung. Nach erfolgter Prüfung wird der Kunde gesondert über entstandene Fehlteile und Schäden informiert.

Der Kunde sichert der Gesellschaft zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben.

Die vereinbarte Vertragslaufzeit/Mietzeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so ist die Gesellschaft hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei verspäteter Rückgabe ist der Kunde verpflichtet, pro verspäteten Tag den jeweiligen Tagesmietpreis ohne Berücksichtigung von Rabatten zu zahlen. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von maximal 24 Stunden. Angebrochene Tage werden als voller Tag berechnet. 

Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur vollständigen Rückgabe innerhalb der vereinbarten Mietzeit nicht nach, zahlt er bis zur Rückgabe eine Nutzungsentschädigung entsprechend der jeweils gültigen Preisliste der Gesellschaft ohne Berücksichtigung von Rabatten oder anderen Vergünstigungen. 

Im Falle des vertragswidrigen Gebrauchs ist die Gesellschaft zur fristlosen Kündigung berechtigt. Für entstandene Schäden an Geräten oder bei Verlust der Geräte ist vom Kunden Ersatz zu leisten. Die Schadensersatzverpflichtung umfasst den unmittelbaren Sachschaden sowie den Mietausfall bis zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur.

Die Haftung für die Geräte beginnt mit der Abholung bei der Gesellschaft bzw. bei der Anlieferung und endet bei Rückgabe bzw. nach Abholung. Dies gilt auch für den Fall, dass zur Bedienung der Geräte eigenes oder beauftragtes Personal der Gesellschaft vor Ort ist. Ausgenommen davon sind Beschädigungen an Geräten, die vom Personal der Gesellschaft direkt verursacht wurden.

Alle Preise der Gesellschaft lt. Angebot oder Auftragsbestätigung sind Nettopreise in Euro. Die Preise gelten für den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang oder die jeweils genannte Veranstaltung.

Mehr- oder Sonderleistungen, insbesondere aufgrund von Änderungswünschen oder Nachbestellungen des Kunden während der Lieferung bzw. des Aufbaus, werden gesondert berechnet.

Bei SEPA-Überweisungen ist der Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto der Gesellschaft für die Rechtzeitigkeit (z.B. bei Zahlungsverzug oder Mahnkosten) maßgeblich.

Die Leistungen, die die Gesellschaft erbringt, werden nach Durchführung einer Veranstaltung/Produktion in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel einer Rechnung liegt bei 10 Tagen nach Erhalt.

Lediglich bei der Buchung eines DJ’s / DJ Teams ist die volle Gage in bar direkt am Veranstaltungstag nach dem vollständigen Aufbau der Technik zu zahlen. Alternativ ist eine Zahlung vorab per Überweisung möglich.
Bei Auftragsvolumen über 500,00 € ist die Gesellschaft berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 100% zu verlangen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, vor Eingang der Anzahlung Leistungen oder Dienstleistungen zu erbringen oder auch nur leistungsvorbereitende Maßnahmen zu treffen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann die Gesellschaft die sofortige Zahlung ihrer Gesamtforderung verlangen. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch ohne vorherige Ankündigung, die Eintreibung der offenen Forderung an einen rechtlichen Beistand abzugeben. Alle durch den Zahlungsverzug entstehende Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) trägt in diesem Fall in vollem Umfang der Kunde.

Der Kunde haftet für Beschädigung, Zerstörung und Verlust der Geräte während der Vertragslaufzeit/Überlassung, gleichgültig, ob die Beschädigung durch den Kunden selbst oder durch Dritte erfolgt.
Gibt der Kunde die Geräte nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, so haftet er für die Dauer der Reparatur auch für den Mietgebührenausfall der Gesellschaft.

Nachbereitungen gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte und Materialien. Ausgenommen davon sind Beschädigungen an Geräten, die vom Personal der Gesellschaft direkt verursacht wurden.

Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit/Überlassung für eine ununterbrochene Überwachung und Sicherung sämtlicher Waren zu sorgen. Dies gilt insbesondere für alle Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs-, Abbauzeiten sowie Nacht- und nutzungsfreie Zeiten. Die Gesellschaft übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht. Die Gesellschaft kann diese Überwachung gewährleisten, dabei entstehen dem Kunden allerdings weitere Kosten. Während der Anwesenheit von Personal der Gesellschaft kann auf diese Überwachung und Sicherung verzichtet werden.

Bemüht sich der Kunde nicht um die Bestellung eines Sicherheitsdienstes, handelt der Kunde grob fahrlässig und muss für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der ihm überlassenen Geräte uneingeschränkt haften.

Der Kunde verpflichtet sich ab dem Beginn der Vertragslaufzeit auf eigene Kosten für umfassenden Versicherungsschutz sämtlicher Ware zu sorgen. Der Versicherungsschutz muss so umfassend gewählt sein, dass alle zu erwartenden Schadensereignisse auf einer Veranstaltung/Produktion abgedeckt werden.

Der Kunde kann auf eigene Verantwortung vom Abschluss einer entsprechenden Versicherung absehen. Dabei trägt der Kunde die volle Verantwortung für diese Entscheidung.

Sollte kein ausreichender Versicherungsschutz vorliegen, haftet der Kunde persönlich und in vollem Maße für entstandene Schäden. Die Gesellschaft hat in diesem Fall die Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Seitens des Kunden besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Mietgebühren.

Der Kunde hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungs- sowie Parkmöglichkeit Sorge zu tragen. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt die Gesellschaft nicht, dass diese mängelfrei übergeben worden sind. Die Gesellschaft behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb von fünf Werktagen durch eigenes Personal sowie ggf. einer Fachwerkstatt (evtl. mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden) vor.

Für die gesamte Dauer des Vertrages stellt der Kunde einen festen Ansprechpartner zur Verfügung, welcher entscheidungsbefugt ist. Dabei muss dieser Ansprechpartner über entsprechende Kommunikationsmittel erreichbar sein. Diese Mittel (E-Mail-Adresse oder Telefonnummer / Mobilnummer) müssen der Gesellschaft bekannt sein.

Das von der Gesellschaft gestellte Personal ist vom Kunden zu verpflegen (warme Mahlzeit und alkoholfreie Getränke). Bei auswärtigen Produktionen hat der Kunde auf seine Kosten darüber hinaus für angemessene Unterkunft des Personals Sorge zu tragen. Erfolgt keine Verpflegung oder Unterkunft des Personals, steht der Gesellschaft das Recht zu, eine Verpflegungspauschale sowie Übernachtungskosten zusätzlich zu berechnen.

Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Geräte Sorge zu tragen. Der jeweils benötigte Strombedarf wird vor Beginn eines Aufbaus schriftlich mitgeteilt.

Für Ausfälle und Schäden der Geräte infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen. Werden Geräte unbrauchbar, ohne dass der Kunde den Mangel zu vertreten hat, so ist der Kunde verpflichtet, der Gesellschaft den Mangel unverzüglich anzuzeigen.

Der Vertrag kann von beiden Seiten nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Eine vorherige Androhung der Kündigung ist nicht erforderlich. Die Gesellschaft kann den Vertrag insbesondere dann aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Kunde die Mietgebühren nicht oder zu einem großen Teil nicht fristgerecht zahlt, der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, der Kunde Geräte an einem anderen als den vereinbarten Ort verbringt oder nutzt, der Kunde Geräte ohne schriftliche Zustimmung der Gesellschaft Dritten überlässt, der Kunde Geräte und Materialien unsachgemäß behandelt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird.

Bei Rückgabe der Geräte vor dem vereinbarten Rückgabetermin bzw. generell bei einseitig verkürzten Vertragslaufzeiten erfolgt keine (anteilige) Erstattung der Mietgebühren.

Der Kunde kann (als Verbraucher/Privatperson) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung ohne Angabe von Gründen schriftlich den Vertrag widerrufen. Zu Einhaltung der Frist gilt das Datum des Eingangs des Widerrufs bei der Gesellschaft.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nach Ablauf der o.g. Frist nicht möglich. Nach eigenem Ermessen kann die Gesellschaft eine Stornierung aus Kulanz annehmen. Andernfalls fallen Stornierungsgebühren an:

Rücktritt mehr als einen Monat vorher: 50% der vereinbarten Gage
Rücktritt weniger als einen Monat vorher: 90% der vereinbarten Gage

Als Unternehmer ist generell kein Rücktritt vom bereits geschlossenen Vertrag möglich.

Der Kunde ist einverstanden, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb der Gesellschaft auf Datenträgern gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

Angebote, Materialauflistungen, Konzeptionen sowie alle weiteren durch die Gesellschaft erarbeiteten bzw. weitergegebenen Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Gesellschaft zulässig.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Ostrhauderfehn.

Erfüllungsort des Vertragsverhältnisses ist der in der unterschriebenen Auftragsbestätigung angegebene Ort.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.